Eigentlich durfte man während der in den 90er Jahren üblichen
HALOTHAN-Narkose gar keine LokalAnästhesie geben. Der entsprechende Hinweis auf den Beipackzetteln
war nicht offenkundig. Die Anästhesisten forderten – unter Mißachtung dieser Regel - den Zahnarzt
auf, nach dem Narkose-Start sofort LokalAnästhetika zu spritzen.
Das war aus zwei Gründen sinnvoll.
Erstens: Der Anästhesist brauchte dann
weniger HALOTHAN für die Narkose. Entsprechend ging es den Patienten nach der Narkose besser
(weniger Übelkeit, weniger Kreislaufprobleme, ..)
Zweitens: Ich als Zahnarzt hatte bessere
Sicht, weil es wesentlich weniger blutete.
Beim zufälligen Studium des LokalAnästhesie-Beipackzettels lernte ich von
dem zusätzlichen Risiko für meine an sich schon riskanten ( meist schwerbehinderten ) Patienten
und verweigerte den Anästhesisten sofort deren Aufforderung zu folgen, LokalAnästhetika zu
spritzen. Zunächst fiel nur auf, dass es den Patienten offenbar nach Abschluss der
zahnärztlichen Narkose-Behandlung etwas besser ging als üblich. Erst den Ärzten in den
Krankenhäusern – in die die Patienten nach der Behandlung bei mir zurück gebracht wurden –
fiel das ganze Ausmaß der veränderten postoperativen Befindlichkeiten auf: praktisch keine
Schmerzen mehr wie bisher, keine Schwellungen mehr wie bisher.
Seither wird die Narkose von mir OLA-ITN genannt: Ohne
LokalAnästhesie.
Es funktioniert immer – und seither in vielen Tausend Fällen.
Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!
Scheinbar ganz normale Menschen unter meinen Patienten reagierten auf die
eng umschriebene Situation eines Zahnarztbesuchs mit Panik. Ende der 90er Jahre sprach es sich
herum, dass ich in Narkose Schwerbehinderte behandle und viele Patienten baten darum, auch in
Narkose behandelt zu werden. Diesen Patienten fiel auf, dass sie nach der Narkose nicht mehr mit
Panik auf die eng umschriebene Situation eines Zahnarztbesuchs reagierten. Eine der Patienten
schrieb gerade ihre Doktorarbeit an der Angst-Ambulanz der Psychiatrie an der TU in München. Sie
erzählte es ihrem Professor. Die Christof-Dornier-Stiftung bekam Wind von dem, was da ein Münchner
Zahnarzt mit zahnärztlichen AngstPatienten für Erfolge hatte. Alle fragten sich, wie und warum?
Aber bis heute ist eigentlich nichts passiert, womit die Wissenschaft sich rühmen könnte für die
ZahnarztPhobiker etwas getan zu haben. Sämtliche Initiativen in diese Richtung gehen nach wie vor
von Leu aus.
Alle diese Patienten hatten vor Behandlungs-Beginn bei mir extreme Angst.
Meines Wissens gab es zu dieser Zeit den Begriff der ZahnarztPhobie noch gar nicht. Der Begriff
der ZahnarztPhobie fand offenbar erst 1997 Eingang in den International Catalogue of Deseases
(ICD ) der WeltGesundheitsOrgansiation (WHO). Die Diagnostik der ZahnarztPhobie war damals mehr
eine „Pi – mal – Daumen“ – Methode der Psychologen. Wenn überhaupt ein ZahnarztPhobie-Patient
um Psychologen ging, dann diagnostizierte der mit Hilfe aus der Psychologie bekannter Angst-Tests
(CorahAnxietyScale,…). Es gab gar keine speziellen Tests für Zahnarztangst. Bis heute ist die
Diagnostik nicht wesentlich verbessert worden.
Das Gutachten eines renommierten Facharztes für Allgemein-Medizin und
psychotherapeutische Medizin wies das erste Mal nach, dass ich phobische Patienten zu ganz
normalen Patienten machen kann. Dieses Gutachten einer typischen ExtremPatientin betitelte
ich:
Von CORAH 20 zu CORAH 04 in 14 Tagen!!
Es beschrieb meine immer gleiche Beobachtung, dass die große Mehrzahl
meiner Patienten mit hohen Corah-Werten vor der Behandlung fast schlagartig in niedrige
Corah-Werte nach meiner Behandlung umschlugen. Die körperlichen Angst-Symptome der
ZahnbehandlungsPhobie waren verschwunden. Die Patienten konnten plötzlich zum ganz normalen
Zahnarzt gehen!
Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!
Gutachten von Dr. Alexander Pirk: Von CORAH 20 zu CORAH 04 in 14 Tagen
09.12.2004 GentleDentalOffice® Group
Zitate aus zwei psychotherapeutischen Gutachten für eine
Zahnarztphobiepatientin vor und nach der Behandlung nach der DreiTermineTherapie
von Dr. med. dent. Michael Leu.
I. Vor der Sanierung in Narkose nach der DreiTermineTherapie – Corah 20
II. Nach der Sanierung in Narkose nach der DreiTermineTherapie – Corah 4
I. Gutachterliche Stellungnahme
zur Vorlage bei der Krankenversicherung
Frau K.D., geb. am 10.04.82, kam am 10.01.2002 erstmals in meine Praxis.
Die Patientin leidet unter
einer krankhaften Angst vor der Zahnbehandlung (spezifische Phobie
ICD 10 F 40.2). Bei der vorliegenden Zahnbehandlungs-phobie handelt es sich um eine psychische
Erkrankung im Sinne der RVO. Diagnostische Leitlinien, die die Diagnose bei der Patientin gemäß
ICD 10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen der Weltgesundheits-behörde) begründen:
- Die psychischen oder vegetativen Symptome der Patientin sind Manifestationen der Angst und
beruhen nicht auf anderen Symptomen wie Wahn oder Zwangsgedanken.
- Die Angst ist auf die Zahnbehandlung begrenzt.
- Die phobische Situation, also der Zahnarztbesuch, wird von der Patientin trotz erheblicher
Nachteile (Beeinträchtigung des beruflichen und privaten Lebens) vermieden.
Testpsychologisch zeigt Frau K.D. auf der Dental-Anxiety-Scale n.
Corah mit 20 einen Maximalwert im Sinne einer Phobie. Nur 5% der erwachsenen Bevölkerung
weist derartig hohe Angstwerte auf.
Anamnestisch berichtet Frau K.D., dass sie seit 5 Jahren angstbedingt
notwendige zahnärztliche Behandlungen nicht durchführen lassen konnte. Ihre Lebensqualität sei
erheblich eingeschränkt. Die kariösen Zähne seien temperaturempfindlich, das Kauen dort wird
vermieden. Mehrere Versuche, sich in zahnärztliche Behandlung zu begeben scheiterten an einem
ausgeprägten Vermeidungsverhalten.
Zahnärztlich ergab die Untersuchung einen hohen Behandlungsbedarf:
Entfernung der retinierten Weisheitszähne 18, 28, 38, 48
Füllungsbedarf der cariösen Zähne 15, 14, 13, 12, 11, 21, 22, 24, 25, 26, 37, 36, 35, 34, 33, 44, 45,
46 und 47
Aufgrund des umfangreichen Behandlungsbedarfs und der vorliegenden Phobie sollte die Sanierung
zeitnah in Intubationsnarkose durchgeführt werden. Bei weiterer Nichtbehandlung drohen
fortschreitender Zahnverfall und Zahnverlust und alle damit in Zusammenhang stehenden
weitergehenden psychischen und körperlichen Folgeerkrankungen, wie z.B. alveolarfortsatznahe
Entzündungen bis hin zu Logenabszessen.
A.Pirk, Facharzt für Allgemeinmedizin und psychotherapeutische Medizin
Berlin, den 14.01.2002
II. Gutachterliche Nachuntersuchung
Frau K.D., geb. am 10.04.1982, kam am 10.01.2002 erstmals in meine Praxis.
Die Patientin litt bei der Erstuntersuchung am 10.01.2002 unter einer krankhaften Angst vor der
Zahnbehandlung (spezifische Phobie ICD 10 F 40.2). Nach zahnärztlicher Sanierung nach der DREI
TERMINE TECHNIK nach Leu in Vollnarkose erschien die Patientin am 18.04.2002 zur Nachuntersuchung.
Testpsychologisch zeigte Frau K.D. auf der Dental-Anxiety-Scale n. Corah
mit einem Minimalwert von 4 im Sinne einer völligen Angstfreiheit. Anlässlich der
Erstuntersuchung am 10.01.2002 wies das Testergebnis der Patientin einen Maximalwert von 20 auf.
Subjektiv berichtet die Patientin, dass sie in der zahnärztlichen
Behandlungs-situation keinerlei Angst mehr verspüre. Lediglich der Gedanke an eine mögliche
"Wurzelkanalbehandlung" würde sie noch beunruhigen. Die körperlichen Symptome ( "Herzklopfen,
Schweißausbrüche, Zittern, Schwächegefühl" - Angaben vom 10.01.2002) ihrer Zahnbehandlungsphobie
waren zum Zeitpunkt der Nachuntersuchung nicht mehr feststellbar.
A.Pirk, Facharzt für Allgemeinmedizin und psychotherapeutische Medizin
Berlin, den 23.04.2002
Mir fallen seit Jahren immer wieder Patienten auf, die bei anderen Zahnärzten
wegen ihrer Zahnarztangst zahnärztlich in Narkose behandelt wurden. Bei mir war gerade wieder
solch ein Patient. Der derzeit übliche HAF-Test ergab 52 HAF-Punkte. Das bedeutet, dass es dem
Patienten nicht nur extrem schlecht ging, sondern, dass der Patient nach wie vor an Zahnarztphobie
leidet. Dem ging es extrem schlecht! Er war aber gerade bei einer zahnärztlichen Behandlung
in Narkose und ein eventueller Fehlbiss war nicht mehr feststellbar.
Ich fragte mich mal wieder, warum bei mir die Patienten regelmäßig nach dem
dritten Termin als ganz normale Patienten die Praxis verlassen ( übrigens seit Jahren in vielen
TV-Dokumentationen immer wieder gezeigt).
Möglicherweise hat dieser erfreuliche Effekt etwas mit meiner PRE-T1-Technik und meiner T1-Technik
zu tun.
Ich vermute, dass die von mir entwickelte Gesprächsführungs-technik für Zahnärzte mit
ZahnarztPhobie-Patienten und die Schulung der Mitarbeiter durch meine ehemalige
ZahnarztPhobie-Patientin (Frau Herold) bei dem Patienten eine offenbar äußert bedeutsame
emotionale Voraussetzung schaffen.
Im Kopf des Patienten entsteht – in langen Beratungen – die Einstellung:
Die sind absolut fair und kompetent!
Dazu muss man wissen, dass es erwiesen ist, dass Ärzte normalerweise mit Patienten
maximal 8 Minuten sprechen – eher weniger!
Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!