Anonyme telefonische Beratung
Anonyme telefonische Beratung
+43 (0) 1 216 00 11
 

Wissenschaftliche Fakten

 
Wir behandeln – als einzige weltweit – seit Jahren ausschließlich zahnärztliche ExtremPatienten. Dieser Sonder-Status ist wie eine Beobachtungs-Plattform. Man sieht etwas, was andere nie sehen können. Auf diese Weise konnten wir im Lauf der Jahre immer wieder bis dahin unbekannte Besonderheiten bzw. Gemeinsamkeiten beobachten, die den Zahnarztphobiepatienten stark vom normalen Patienten unterscheiden.
Die Beobachtungen in der ungefähren zeitlichen Reihenfolge:
  1. In den 70er Jahren begannen wir mit den ersten regelmäßigen Narkosen in einer Zahnarztpraxis. Das waren vor allem Implantationen (LINKOW-Blades), behandlungsunwillige Kinder, Weisheitszähne, verlagerte Zähne und immer öfter Behinderte.
    Man durfte damals nur ziemlich kurze Narkosen machen und eine zweite Narkose durfte frühestens nach 4 Wochen gemacht werden. Dann hatte man immer ein neues Problem: Die Zähne hatten sich verstellt. Sie waren gewandert, elongiert, ... kurz - der vorbereitete Zahnersatz passte nicht mehr. Der Stress begann - aber auch der Wille die Probleme zu meistern. Dabei fiel bei Behinderten auf, dass der Zungendruck die Frontzähne ziemlich schnell nach vorne auseinander drückte. Damit sank aber gleichzeitig der Biss im Bereich der präparierten Seitenzähne ab.
    Um diese Masse von Problemen zu lösen, war es nötig sehr viel Literatur zu studieren ( Kieferorthopädie, Okklusion, Wachstumsbiologie, Muskelphysiologie , Architektur für behindertengerechte Versorgungseinrichtungen usw.) . Das waren alles Dinge, die man als Zahnmediziner an keiner Universität lernen konnte.
  2. Eigentlich durfte man während der in den 90er Jahren üblichen HALOTHAN-Narkose gar keine LokalAnästhesie geben. Der entsprechende Hinweis auf den Beipackzetteln war nicht offenkundig. Die Anästhesisten forderten – unter Mißachtung dieser Regel - den Zahnarzt auf, nach dem Narkose-Start sofort LokalAnästhetika zu spritzen.
    Das war aus zwei Gründen sinnvoll.
    Erstens: Der Anästhesist brauchte dann weniger HALOTHAN für die Narkose. Entsprechend ging es den Patienten nach der Narkose besser (weniger Übelkeit, weniger Kreislaufprobleme, ..)
    Zweitens: Ich als Zahnarzt hatte bessere Sicht, weil es wesentlich weniger blutete.
    Beim zufälligen Studium des LokalAnästhesie-Beipackzettels lernte ich von dem zusätzlichen Risiko für meine an sich schon riskanten ( meist schwerbehinderten ) Patienten und verweigerte den Anästhesisten sofort deren Aufforderung zu folgen, LokalAnästhetika zu spritzen. Zunächst fiel nur auf, dass es den Patienten offenbar nach Abschluss der zahnärztlichen Narkose-Behandlung etwas besser ging als üblich. Erst den Ärzten in den Krankenhäusern – in die die Patienten nach der Behandlung bei mir zurück gebracht wurden – fiel das ganze Ausmaß der veränderten postoperativen Befindlichkeiten auf: praktisch keine Schmerzen mehr wie bisher, keine Schwellungen mehr wie bisher.
    Seither wird die Narkose von mir OLA-ITN genannt: Ohne LokalAnästhesie.
    Es funktioniert immer – und seither in vielen Tausend Fällen.
    Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!
  3. Scheinbar ganz normale Menschen unter meinen Patienten reagierten auf die eng umschriebene Situation eines Zahnarztbesuchs mit Panik. Ende der 90er Jahre sprach es sich herum, dass ich in Narkose Schwerbehinderte behandle und viele Patienten baten darum, auch in Narkose behandelt zu werden. Diesen Patienten fiel auf, dass sie nach der Narkose nicht mehr mit Panik auf die eng umschriebene Situation eines Zahnarztbesuchs reagierten. Eine der Patienten schrieb gerade ihre Doktorarbeit an der Angst-Ambulanz der Psychiatrie an der TU in München. Sie erzählte es ihrem Professor. Die Christof-Dornier-Stiftung bekam Wind von dem, was da ein Münchner Zahnarzt mit zahnärztlichen AngstPatienten für Erfolge hatte. Alle fragten sich, wie und warum? Aber bis heute ist eigentlich nichts passiert, womit die Wissenschaft sich rühmen könnte für die ZahnarztPhobiker etwas getan zu haben. Sämtliche Initiativen in diese Richtung gehen nach wie vor von Leu aus.
    Alle diese Patienten hatten vor Behandlungs-Beginn bei mir extreme Angst. Meines Wissens gab es zu dieser Zeit den Begriff der ZahnarztPhobie noch gar nicht. Der Begriff der ZahnarztPhobie fand offenbar erst 1997 Eingang in den International Catalogue of Deseases (ICD ) der WeltGesundheitsOrgansiation (WHO). Die Diagnostik der ZahnarztPhobie war damals mehr eine „Pi – mal – Daumen“ – Methode der Psychologen. Wenn überhaupt ein ZahnarztPhobie-Patient um Psychologen ging, dann diagnostizierte der mit Hilfe aus der Psychologie bekannter Angst-Tests (CorahAnxietyScale,…). Es gab gar keine speziellen Tests für Zahnarztangst. Bis heute ist die Diagnostik nicht wesentlich verbessert worden.
    Das Gutachten eines renommierten Facharztes für Allgemein-Medizin und psychotherapeutische Medizin wies das erste Mal nach, dass ich phobische Patienten zu ganz normalen Patienten machen kann. Dieses Gutachten einer typischen ExtremPatientin betitelte ich:
    Von CORAH 20 zu CORAH 04 in 14 Tagen!!
    Es beschrieb meine immer gleiche Beobachtung, dass die große Mehrzahl meiner Patienten mit hohen Corah-Werten vor der Behandlung fast schlagartig in niedrige Corah-Werte nach meiner Behandlung umschlugen. Die körperlichen Angst-Symptome der ZahnbehandlungsPhobie waren verschwunden. Die Patienten konnten plötzlich zum ganz normalen Zahnarzt gehen!
    Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!

    Gutachten von Dr. Alexander Pirk: Von CORAH 20 zu CORAH 04 in 14 Tagen

    09.12.2004 GentleDentalOffice® Group

    Zitate aus zwei psychotherapeutischen Gutachten für eine Zahnarztphobiepatientin vor und nach der Behandlung nach der DreiTermineTherapie von Dr. med. dent. Michael Leu.

    I. Vor der Sanierung in Narkose nach der DreiTermineTherapie – Corah 20
    II. Nach der Sanierung in Narkose nach der DreiTermineTherapie – Corah 4

    I. Gutachterliche Stellungnahme
    zur Vorlage bei der Krankenversicherung
    Frau K.D., geb. am 10.04.82, kam am 10.01.2002 erstmals in meine Praxis. Die Patientin leidet unter einer krankhaften Angst vor der Zahnbehandlung (spezifische Phobie ICD 10 F 40.2). Bei der vorliegenden Zahnbehandlungs-phobie handelt es sich um eine psychische Erkrankung im Sinne der RVO. Diagnostische Leitlinien, die die Diagnose bei der Patientin gemäß ICD 10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen der Weltgesundheits-behörde) begründen:
    1. Die psychischen oder vegetativen Symptome der Patientin sind Manifestationen der Angst und beruhen nicht auf anderen Symptomen wie Wahn oder Zwangsgedanken.
    2. Die Angst ist auf die Zahnbehandlung begrenzt.
    3. Die phobische Situation, also der Zahnarztbesuch, wird von der Patientin trotz erheblicher Nachteile (Beeinträchtigung des beruflichen und privaten Lebens) vermieden.
    Testpsychologisch zeigt Frau K.D. auf der Dental-Anxiety-Scale n. Corah mit 20 einen Maximalwert im Sinne einer Phobie. Nur 5% der erwachsenen Bevölkerung weist derartig hohe Angstwerte auf.
    Anamnestisch berichtet Frau K.D., dass sie seit 5 Jahren angstbedingt notwendige zahnärztliche Behandlungen nicht durchführen lassen konnte. Ihre Lebensqualität sei erheblich eingeschränkt. Die kariösen Zähne seien temperaturempfindlich, das Kauen dort wird vermieden. Mehrere Versuche, sich in zahnärztliche Behandlung zu begeben scheiterten an einem ausgeprägten Vermeidungsverhalten.
    Zahnärztlich ergab die Untersuchung einen hohen Behandlungsbedarf: Entfernung der retinierten Weisheitszähne 18, 28, 38, 48 Füllungsbedarf der cariösen Zähne 15, 14, 13, 12, 11, 21, 22, 24, 25, 26, 37, 36, 35, 34, 33, 44, 45, 46 und 47
    Aufgrund des umfangreichen Behandlungsbedarfs und der vorliegenden Phobie sollte die Sanierung zeitnah in Intubationsnarkose durchgeführt werden. Bei weiterer Nichtbehandlung drohen fortschreitender Zahnverfall und Zahnverlust und alle damit in Zusammenhang stehenden weitergehenden psychischen und körperlichen Folgeerkrankungen, wie z.B. alveolarfortsatznahe Entzündungen bis hin zu Logenabszessen.
    A.Pirk, Facharzt für Allgemeinmedizin und psychotherapeutische Medizin Berlin, den 14.01.2002

    II. Gutachterliche Nachuntersuchung
    Frau K.D., geb. am 10.04.1982, kam am 10.01.2002 erstmals in meine Praxis. Die Patientin litt bei der Erstuntersuchung am 10.01.2002 unter einer krankhaften Angst vor der Zahnbehandlung (spezifische Phobie ICD 10 F 40.2). Nach zahnärztlicher Sanierung nach der DREI TERMINE TECHNIK nach Leu in Vollnarkose erschien die Patientin am 18.04.2002 zur Nachuntersuchung.
    Testpsychologisch zeigte Frau K.D. auf der Dental-Anxiety-Scale n. Corah mit einem Minimalwert von 4 im Sinne einer völligen Angstfreiheit. Anlässlich der Erstuntersuchung am 10.01.2002 wies das Testergebnis der Patientin einen Maximalwert von 20 auf.
    Subjektiv berichtet die Patientin, dass sie in der zahnärztlichen Behandlungs-situation keinerlei Angst mehr verspüre. Lediglich der Gedanke an eine mögliche "Wurzelkanalbehandlung" würde sie noch beunruhigen. Die körperlichen Symptome ( "Herzklopfen, Schweißausbrüche, Zittern, Schwächegefühl" - Angaben vom 10.01.2002) ihrer Zahnbehandlungsphobie waren zum Zeitpunkt der Nachuntersuchung nicht mehr feststellbar.
    A.Pirk, Facharzt für Allgemeinmedizin und psychotherapeutische Medizin Berlin, den 23.04.2002
  4. Nahezu jeder meiner sehr vielen ZahnarztPhobie-Patienten hat ein spezielles Zahnproblem: Fehlbiss!
    Da die Fehlbiss-Befunde bei diesen Patienten extrem häufig auftreten ist die Frage berechtigt, ob es funktionale Zusammenhänge zwischen Fehlbiss und ZahnarztPhobie gibt. Eine geeignete Hypothese gibt es. Das heißt allerdings nicht, dass jeder Fehlbiss auch eine ZahnarztPhobie zur Folge hat. Aber nahezu jeder ZahnarztPhobiker hat einen gravierenden Fehlbiss.
    Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!
  5. Mir fallen seit Jahren immer wieder Patienten auf, die bei anderen Zahnärzten wegen ihrer Zahnarztangst zahnärztlich in Narkose behandelt wurden. Bei mir war gerade wieder solch ein Patient. Der derzeit übliche HAF-Test ergab 52 HAF-Punkte. Das bedeutet, dass es dem Patienten nicht nur extrem schlecht ging, sondern, dass der Patient nach wie vor an Zahnarztphobie leidet. Dem ging es extrem schlecht! Er war aber gerade bei einer zahnärztlichen Behandlung in Narkose und ein eventueller Fehlbiss war nicht mehr feststellbar.
    Ich fragte mich mal wieder, warum bei mir die Patienten regelmäßig nach dem dritten Termin als ganz normale Patienten die Praxis verlassen ( übrigens seit Jahren in vielen TV-Dokumentationen immer wieder gezeigt).
    Möglicherweise hat dieser erfreuliche Effekt etwas mit meiner PRE-T1-Technik und meiner T1-Technik zu tun.
    Ich vermute, dass die von mir entwickelte Gesprächsführungs-technik für Zahnärzte mit ZahnarztPhobie-Patienten und die Schulung der Mitarbeiter durch meine ehemalige ZahnarztPhobie-Patientin (Frau Herold) bei dem Patienten eine offenbar äußert bedeutsame emotionale Voraussetzung schaffen.
    Im Kopf des Patienten entsteht – in langen Beratungen – die Einstellung:
    Die sind absolut fair und kompetent!
    Dazu muss man wissen, dass es erwiesen ist, dass Ärzte normalerweise mit Patienten maximal 8 Minuten sprechen – eher weniger!
    Aufgabe der Wissenschaft ist es die Erklärung zu finden!
 
 
 

OnlinePhobieSelbstTest

Testen Sie jetzt, wie schwer Ihre Angst vor dem Zahnarzt wirklich ist!

Unsere Standorte

Terminanfrage für Deutschland:
Terminanfrage für europäisches Ausland

10 Jahre
Gentle Dental Office®

Wir blicken zurück auf 10 Jahre Engagement für Zahnarztphobiker. Das bedeutet ständige Weiterentwicklung der DreiTermineTherapie und Sensibilisierung aller Mitarbeiter, um unsere Patienten erfolgreich zahnärztlich behandeln zu können.

Neuestes Video ansehen

Sehen Sie Sandra Lehnert bei der Behandlung mit der DreiTermineTherapie und wie es Ihr Leben verändert hat.